Verkauf von Rezeptdaten?


Apotheken-Rechenzentrum weist Vorwürfe zurück
Verkauf von Rezeptdaten?

Ein Artikel im aktuellen „Spiegel“ wirft einem süddeutschen Rechenzentrum vor, Rezeptdaten in unzureichend anonymisierter Form an Marktforscher zu verkaufen. Was ist dran an den Vorwürfen? Und was passiert eigentlich mit einem Rezept, nachdem es in der Apotheke eingereicht wurde?

Wenn ein gesetzlich Versicherter ein Rezept in seiner Apotheke abgibt, prüft der Apotheker kurz, ob das Verordnungsblatt korrekt ausgefüllt ist und übergibt dem Kunden das verordnete Medikament. Etwa zwei Mal im Monat holt ein Dienstleister die gesammelten Rezepte aus der Apotheke. Er bringt sie in ein Rechenzentrum, das die Rezepte den Apotheken zuordnet und einscannt. Diese digitalisierten Daten dienen zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen und den Apotheken.

Doppelt anonymisierte Daten

Die Rechenzentren, die die Rezepte verarbeiten, werden überwiegend von der Apothekerschaft, teils aber auch privatwirtschaftlich betrieben. Es ist ausdrücklich erlaubt, die Verordnungsdaten für statistische Zwecke zu nutzen und sie in anonymisierter Form an Marktforschungsunternehmen weiterzugeben.

Der „Spiegel“ wirft einem der privatwirtschaftlich betriebenen Rechenzentren vor, die Daten vor der Weitergabe nicht ausreichend zu anonymisieren. Die betroffene VSA GmbH weist die Vorwürfe zurück: „Die Aussage des Spiegels, die VSA würde unzureichend verschlüsselte Daten an Marktforschungsunternehmen wie IMS verkaufen, ist schlichtweg falsch. […] Bei allen Rezeptdaten wird jeglicher Personenbezug durch eine doppelte Anonymisierung eliminiert. Die zweite Anonymisierung erfolgt dabei nicht bei der VSA, sondern durch eine unabhängige Clearingstelle. Erst dann werden die Daten in einem Trustcenter zur weiteren Verwendung für die Marktforschung aufbereitet. Dieses Vorgehen wurde von dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht umfassend überprüft und freigegeben. Insofern sind die Aussagen des Spiegels in keinster Weise nachvollziehbar und entbehren jeglicher Grundlage.“

Statistische Informationen über den Krankheitsverlauf

Auch das Marktforschungsunternehmen IMS Health, das als Käufer der Daten genannt wird, setzt sich gegen den Bericht zur Wehr: „Es werden Segmente mit durchschnittlich zehn Ärzten oder Apothekern gebildet. Bei den Ärzten werden die Segmente pro Facharztgruppe gebildet. IMS Health kann nicht nachvollziehen, welche Rezepte welcher Arzt ausgestellt oder welcher Apotheker sie eingelöst hat. Dieses Verfahren der Segmentbildung ist seit vielen Jahren als ausreichendes Mittel der Anonymisierung akzeptiert. Auch die Lieferungen von IMS Health an ihre Kunden erfolgen nur unter Verwendung entsprechender Segmentierungen, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.“

Aus den weitergegebenen Daten lässt sich nachvollziehen, wie lange bzw. wie oft ein bestimmtes Präparat verordnet wurde – daraus können Markforschungsunternehmen z.B. statistische Daten über die Häufigkeit und Dauer bestimmter Krankheitsbilder gewinnen. Die Identität des Versicherten bleibt jedoch durch einen 64-stelligen Code geschützt. Ebenso wenig ist der Name der abgebenden Apotheke oder des verordnenden Arztes aus den Daten heraus erkennbar.

News

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Gesund baden
Gesund baden

Tipps für Frauen und Mädchen

Sommerzeit ist Badezeit. Doch gerade nasse Badekleidung begünstigt Infektionen. Einige Regeln helfen Frauen, vorzubeugen.   mehr

Nicht jedes Medikament ist sicher
Nicht jedes Medikament ist sicher

Arzneimittelkauf im Urlaub

Medikamente im Urlaub spontan vor Ort kaufen? Das kann in manchen Ländern riskant sein. Gesundheitsexpert*innen warnen vor gefälschten oder minderwertigen Arzneimitteln und geben Tipps, wie sich Reisende vor gesundheitlichen Folgen schützen können.   mehr

Slushies können Kindern schaden
Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.   mehr

Bauchmigräne bei kleinen Kindern
Bauchmigräne bei kleinen Kindern

Bauchweh und Lichtscheu

Kinder leiden oft unter Bauchschmerzen. Tauchen sie immer wieder auf und werden dabei von Lichtscheu oder Kopfschmerzen begleitet, handelt es sich womöglich um eine Bauchmigräne.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Biber-Apotheke
Inhaber Susanne Padilla Montenegro
Telefon 06622/31 33
E-Mail biber-apo-bebra@pharma-online.de